Aktuell gültige Version vom 24.04.2024
§1: Das Bündnis für Klima- und Artenschutz Bayreuth (im Folgenden kurz „Bündnis“) möchte sich für die dringenden Anliegen des Klima- und Artenschutzes einsetzen. Alle Menschen und Organisationen in der Region Bayreuth, die das Selbstverständnis des Bündnisses mittragen, sind herzlich eingeladen, sich dem Bündnis anzuschließen.
§2: Stimmberechtigte Vollmitglieder können nur nicht-profitorientierte, überparteilich und überwiegend ehrenamtlich arbeitende Organisationen werden. Einzelpersonen, Schulen,
Gewerkschaften, Unternehmen etc. können sich als nicht stimmberechtigte Mitglieder dem Bündnis anschließen (im Folgenden assoziierte Mitglieder genannt). Politische Parteien sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
§3: Grundlegende Entscheidungen (Aufnahme neuer Mitglieder, neue Projekte, öffentliche Stellungnahmen) werden von den Vollmitgliedern im Konsentverfahren getroffen. Anträge können von jedem Vollmitglied per E-Mail an den Vollmitgliedsverteiler gestellt werden. Jedes Vollmitglied hat ein Veto-Recht. Wird gegen einen Antrag innerhalb von sieben Tagen nach Absenden der E-Mail kein Einspruch erhoben, gilt dies als Zustimmung. Über bewilligte Anträge werden alle Bündnismitglieder durch die Antragstellerin zeitnah per E-Mail informiert. In Bezug auf bewilligte Projekte gilt: Die Logo-Nutzung wird für das komplette Projekt gewährt. Über wichtige Aktionen und Entwicklungen im laufenden Projekt (z. B. Pressemitteilungen) sollten die Bündnismitglieder informiert werden.
§4: Ausnahmen vom im §3 definierten Konsentverfahren sind:
a) Über Anträge auf Ausschluss von Mitgliedern wird auf einem Bündnistreffen entschieden. DerAusschluss wird wirksam, wenn mindestens 50 % der Vollmitglieder ihre Stimme abgeben und mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen für den Ausschluss sind. Schriftliche Stimmabgabe im Vorfeld ist möglich.
b) Über Änderungsvorschläge des Selbstverständnisses oder der Geschäftsordnung muss zunächst auf einem Bündnistreffen beraten und entschieden werden. Danach muss der erarbeitete Änderungsvorschlag das Konsentverfahren von §3 durchlaufen.
c) Bei zeitdringlichen Entscheidungen kann von der im §3 vorgesehenen Frist abgewichen werden. Das Bündnis-Logo kann verwendet werden, solange kein Vollmitglied ein Veto dagegen einlegt. Es dürfen jedoch nur die Einzellogos/Namen aufgeführt werden, von denen eine aktive Zustimmung vorliegt.
§5: In unregelmäßigen Zeitabständen werden Bündnistreffen abgehalten, um die Zusammenarbeit im Bündnis zu reflektieren, ein Meinungsbild zu laufenden Projekten und neuen Projektideen zu erhalten, die Zusammenarbeit auf der Arbeitsebene zu organisieren, etc. Das nächste Treffen wird entweder auf einem Bündnistreffen terminiert oder kann von einem Vollmitglied per E-Mail initiiert und nach Durchführung einer online-Terminabstimmung organisiert werden. Die Ergebnisse von Bündnistreffen werden protokolliert. Dieses Protokoll erhalten alle Mitglieder per E-Mail.
§6: Assoziierte Mitglieder können das Bündnis durch Mitarbeit in organisatorischen Belangen oder Projektarbeit unterstützen. Sie werden wie folgt in die Bündnisarbeit einbezogen:
- Assoziierte Mitglieder werden zu Bündnistreffen eingeladen.
- Assoziierte Mitglieder können Anträge in Zusammenarbeit mit einem Vollmitglied einreichen.
Die Nutzung der Logos von assoziierten Mitgliedern ist für jedes Projekt einzeln per E-Mail zu beantragen und erfordert die aktive Zustimmung des assoziierten Mitglieds.